Tipps und Tricks

 

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Wie kann ein Zahlungseingang storniert werden?

Wie kann ein Zahlungseingang storniert werden?

Die Stornierung eines Zahlungseingangs wird notwendig, wenn versehentlich bei "Praxisgebühr" "bezahlt", bzw. "bezahlt mit Quittung" eingegeben wurde, ohne dass der entsprechende Zahlungseingang erfolgte.

 

Gehen Sie zur Stornierung eines Zahlungseingangs wie folgt vor:

  • Rufen Sie über den Patienten, dessen Zahlungseingang storniert werden soll, die Praxisbuchhaltung auf (Menüleiste > Verwaltung > Praxisbuchhaltung).
  • Selektieren Sie den Tag oder den Zeitraum, in dem die Rechnung geschrieben wurde.
  • Wählen Sie unter Einträge im Rechnungsbuch "Journal" und starten Sie mit Start/Stopp (F1) die Ermittlung.
  • Selektieren Sie die entsprechende Rechnungsnummer per Mausklick.
  • Wählen Sie "Information" an, um die einzelnen Buchungsdaten zu dieser Rechnung zu erhalten.
  • Markieren Sie den gewünschten Posten per Mausklick.
  • Löschen Sie nun diesen Eintrag durch Anwahl des Taschenrechnersymbols.
  • Nun wird die Rechnung in die "Offenen Posten" zurückverschoben.
  • Wählen Sie abschließend "Wiederherstellen" (F5)

 

Soll auch der offene Posten storniert werden, wechseln Sie in die "Offenen Posten":

  • Markieren Sie den gewünschten Posten per Mausklick.
  • Löschen Sie nun diesen Eintrag durch Anwahl des Taschenrechnersymbols (Falls Sie dieses nicht aktiviert haben, wählen Sie im Dateimenü "Abrechnen").

Wie ändert man einen Kassenpatienten, bei dem die KVK eingelesen wurde, auf privat?

Wie ändert man einen Kassenpatienten, bei dem die KVK eingelesen wurde, auf privat?

  • Rufen Sie den Patienten auf.
  • Öffnen Sie über das Menü "Datei" und "Öffnen" (F4) das Patientenblatt.
  • Klicken Sie im Register "Zusatzinfos" Ersatzverfahren an.
  • Beantworten Sie die nachfolgende Abfrage: "Soll der Abrechnungsbeleg verändert werden?" mit "Ja". Im Datumsfeld am unteren, rechten Fensterrand wird automatisch das Tagesdatum angezeigt.

 

Wird der Patient an diesem Tag zum ersten Mal als Privatpatient behandelt, kann das Datum bestehen bleiben. Bekam der Patient jedoch in den letzten Tagen bereits Privatleistungen, da der Wechsel zu privat bereits in der Vergangenheit liegt, sollte hier das tatsächliche Kassenwechseldatum eingetragen werden.

  • Klicken Sie am Ende des Feldes "Status" auf den "Pfeil nach-unten" und selektieren Sie mit der linken Maustaste "Privat".
  • Wechseln Sie anschließend in das Register "Krankenkasse".
  • Tragen Sie die Privatkasse ein, in dem Sie diese über die Kassenauswahl auswählen.

 

Achtung: In dem Feld "letzter Wechsel" muss das gleiche Datum eingetragen werden, welches im Register "Zusatzinfos" eingetragen wurde!

  • Speichern Sie über das Dateimenü und hier "Speichern" (F6) ab.

 

Es erscheint ein Fenster, in dem über die Schaltfläche "Neuen Kassenwechsel anlegen" die Änderung gespeichert wird.

Wie kann ein HUK, der bereits in der ZE-Monatsabrechnung war und dessen PAN unter Umständen auch schon bezahlt ist, korrigiert werden?

Wie kann ein HUK, der bereits in der ZE-Monatsabrechnung war und dessen PAN unter Umständen auch schon bezahlt ist, korrigiert werden?

  • Aktivieren Sie das "Praxisregiezentrum".
  • Öffnen Sie im Bereich Abrechnung den Ordner für ZE.
  • Rufen Sie die Patientenliste modifiziert auf.
  • Setzen beim entsprechenden HUK in der Spalte "Storno" einen Haken.
  • Stornieren Sie diesen mit dem Taschenrechnersymbol aus der Monatsabrechnung.

 

Falls die PAN schon bezahlt ist, muss nun der Zahlungseingang storniert werden oder auch nur der offene Posten. Gehen Sie dazu analog zu dem oben beschriebenen Verfahren vor. Nun kann der ZE-Plan aufgerufen werden und dessen Abrechnung mit dem Taschenrechnersymbol storniert werden. Sie können nun die notwendigen Korrekturen vornehmen, den Plan erneut abrechnen und eine neue PAN drucken.

 

Betrifft die Korrektur den ELB, so können Sie diesen nach Stornierung der Abrechnung des HUKs ebenfalls aufrufen und seine Abrechnung mit dem Taschenrechnersymbol stornieren.

 

Haben Sie diesen korrigiert, rechnen Sie den HUK wieder ab und drucken eine neue PAN. Der HUK wird in der nächsten Monatsabrechnung ZE automatisch eingemischt, wenn die Datumsselektion entsprechend ist, oder "einmischen" angewählt ist.

 

Sollte ein HUK nur von der KZV zurückgeschickt worden sein, weil beispielsweise die Unterschrift des Zahnarztes fehlt, ist es nur notwendig, diesen (wie anfangs beschrieben) aus der Monatsabrechnung zu stornieren und bei der nächsten Abrechnung "einmischen" anzuwählen.

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