Die Stornierung eines Zahlungseingangs wird notwendig, wenn versehentlich bei "Praxisgebühr" "bezahlt", bzw. "bezahlt mit Quittung" eingegeben wurde, ohne dass der entsprechende Zahlungseingang erfolgte.
Wird der Patient an diesem Tag zum ersten Mal als Privatpatient behandelt, kann das Datum bestehen bleiben. Bekam der Patient jedoch in den letzten Tagen bereits Privatleistungen, da der Wechsel zu privat bereits in der Vergangenheit liegt, sollte hier das tatsächliche Kassenwechseldatum eingetragen werden.
Achtung: In dem Feld "letzter Wechsel" muss das gleiche Datum eingetragen werden, welches im Register "Zusatzinfos" eingetragen wurde!
Es erscheint ein Fenster, in dem über die Schaltfläche "Neuen Kassenwechsel anlegen" die Änderung gespeichert wird.
Falls die PAN schon bezahlt ist, muss nun der Zahlungseingang storniert werden oder auch nur der offene Posten. Gehen Sie dazu analog zu dem oben beschriebenen Verfahren vor. Nun kann der ZE-Plan aufgerufen werden und dessen Abrechnung mit dem Taschenrechnersymbol storniert werden. Sie können nun die notwendigen Korrekturen vornehmen, den Plan erneut abrechnen und eine neue PAN drucken.
Betrifft die Korrektur den ELB, so können Sie diesen nach Stornierung der Abrechnung des HUKs ebenfalls aufrufen und seine Abrechnung mit dem Taschenrechnersymbol stornieren.
Haben Sie diesen korrigiert, rechnen Sie den HUK wieder ab und drucken eine neue PAN. Der HUK wird in der nächsten Monatsabrechnung ZE automatisch eingemischt, wenn die Datumsselektion entsprechend ist, oder "einmischen" angewählt ist.
Sollte ein HUK nur von der KZV zurückgeschickt worden sein, weil beispielsweise die Unterschrift des Zahnarztes fehlt, ist es nur notwendig, diesen (wie anfangs beschrieben) aus der Monatsabrechnung zu stornieren und bei der nächsten Abrechnung "einmischen" anzuwählen.
