07.07.2010
Die Digitalisierung hat in rasanter Geschwindigkeit Einzug in den Berufs und Arbeitsalltag gehalten und bringt viele Vorteile sowie Zeitersparnis und Arbeitserleichterung mit sich. Doch wie sieht es mit dem digitalen Röntgen in der Zahnarztpraxis aus? Welche Vorteile bietet es gegenüber den herkömmlichen Aufnahmen und was ist bei der Anschaffung eines solchen Gerätes zu beachten?
Damit diese Investition gut überlegt getätigt wird, lohnt es sich zunächst, sich die Vorteile bewusst zu machen. Das digitale Röntgen bietet für den Patienten vor allem mehr Schutz für die Gesundheit. Denn die Strahlenbelastung ist hier nachweislich deutlich geringer, da die benötigte Strahlendosis und die Aufnahmedauer deutlich niedriger als beim klassischen Röntgenverfahren sind. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass die Bilder unmittelbar nach dem Röntgen im Computersystem zur Verfügung stehen und damit eine Qualitätskontrolle sofort durchgeführt werden kann. Die digitale Technik ermöglicht es, dass die Aufnahmen von unterschiedlichen Arbeitsplätzen in der Praxis abgerufen werden können. In den meisten Fällen sind die Röntgengeräte mit USB-Anschluss an das Computersystem angeschlossen. Dadurch kann beim Einsatz von mehreren Strahlern in der Zahnarztpraxis der Sensor an verschiedenen Behandlungsorten eingesetzt werden.
Kontrastreiche Aufnahmen helfen bei komplizierten Eingriffen
Besondere Aufnahmequalität bieten 3-D-Geräte. Die präzisen Aufnahmen stellen Hart- und Weichgewebe umfassend, kontrastreich und ohne Verzerrung dar. Dies ermöglicht es dem Zahnarzt auch schwierige Eingriffe sicher planen zu können. Bei vielen implantologischen und chirurgischen Fragestellungen – insbesondere bei genauer Bestimmung der Nähe des Operationsgebietes zu kritischen Strukturen wie Nervkanälen und der Ausdehnung der Kieferhöhle – ist die 3-D-Diagnostik medizinisch äußerst vorteilhaft.
Bei der Anschaffung eines digitalen Röntgengerätes sollten Zahnärzte auf die Bildqualität und Bildauflösung ausgedrückt in Linienpaaren pro mm achten, da diese je nach Hersteller variiert. Die Unterschiede bei den Geräten sind dabei in der Menge der auswertbaren Daten zu sehen, da die Bildstrukturen auf programmtechnischer Basis gefiltert werden. Je größer die Fehlerdatenmengen sind, desto kontrastärmer sind die Abgrenzungen einfacher Objekte.
Wer ein digitales Röntgengerät verwendet oder anschaffen möchte, sollte zudem darauf achten, dass die Computeranlage auf dem aktuellen Stand der Technik ist und ausreichend Datenspeicher zur regelmäßigen Datensicherung vorhanden ist. Bei der Röntgensoftware gilt es Faktoren wie Bedienfreundlichkeit, Möglichkeiten von Datenimport und -export sowie die Eingabemöglichkeit von Texten zu beachten. Komfortable Lösungen bieten ein Brennprogramm mit an, welches nicht nur das Röntgenbild auf eine CD brennt, sondern gleichzeitig einen Bildviewer mitliefert, damit der nachfolgende Behandler das Bild ohne Qualitätsverluste weiter befunden kann. Weitere wichtige Aspekte, die vorab überprüft werden sollten, sind die Druckmöglichkeit aller Bilder, die Anbindung an weitere Programme wie beispielsweise an die Implantatsplanungssoftware oder auch an das Abrechnungssystem. Diese Anforderungen erfüllt beispielsweise die Software von LinuDent.
Gesetzliche Vorschriften
Bei der Anschaffung eines digitalen Röntgengeräts sind verschiedene gesetzliche Vorschriften und Anzeigepflichten zu beachten. Das zuständige Amt für Arbeitssicherheit prüft, ob die personellen und technischen Voraussetzungen für den Betrieb von Röntgengeräten in der Praxis gegeben sind. Dazu muss der Zahnarzt zusammen mit der Anmeldung der Röntgenanlage seine Approbationsurkunde und seinen Nachweis zur Fachkunde im Strahlenschutz an die Behörde schicken. Das hierzu nötige Formular kann einfach auf der Homepage des zuständigen Amtes heruntergeladen werden.
Wer eine eigene Praxis mit neuen oder gebrauchten Röntgengeräten einrichtet, muss noch zusätzliche Prüfberichte eines Sachverständigen beilegen, die die einwandfreie Funktion hinsichtlich des Strahlenschutzes bestätigen. Außerdem ist eine Anzeige bei der zuständigen Zahnärztekammer notwendig. Sind alle Anforderungen erfüllt, erhält der Zahnarzt die gewünschte Erlaubnis. Die zuständigen Zahnärztekammern informieren detailliert rund um das Thema Röntgen und helfen bei Fragen zu den gesetzlichen Grundlagen weiter. Die Regelungen hierzu sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
