Unterliegt das LinuDent-Kassenbuch der TSE-Pflicht?
Die Kassenvorschrift gemäß § 146 a AO findet für das im LinuDent-System integrierte Kassenbuch keine Anwendung, da es sich bei diesem Kassenbuch um eine reine Buchhaltungsunterstützung handelt.
Mit dem Kassenbuch in LinuDent werden keine anonymen Bargeschäfte, sondern ausschließlich Rechnungen mit Patientenbezug abgebildet. Jeder Patient ist in der Praxis namentlich bekannt. Die zugehörigen Geschäftsvorfälle lassen sich über das Rechnungsprogramm nachvollziehen. So erhält der Patient bei einer Barzahlung, die im Kassenbuch erfasst wird, keine Bar-Quittung, sondern ausschließlich echte Rechnungen auf denen / zu denen die Barzahlung quittiert wird.
Die Angaben auf der Patientenrechnung gehen über die in § 146a AO genannten Anforderung hinaus.