Das ist erst einmal nicht anders als bspw. bei Herstellern von Computer-Betriebssystemen oder anderen Software-Komponenten. Auch diese veröffentlichen regelmäßig Software-Updates, die in dem jeweiligen IT-System installiert werden müssen, um Änderungen zu erhalten. Diese Änderungen enthalten Anpassungen der Software (bspw. zur Verbesserung der Stabilität oder zur Sicherheit). Jeder Hersteller bzw. Anbieter muss zu jeder Zeit mit seiner Komponente bzw. seinem Dienst der Telematikinfrastruktur die in den Spezifikationen der gematik enthaltenen Anforderungen an die Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit erfüllen.
Der Nachweis der Sicherheit erfolgt nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Zur Aufrechterhaltung der Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit in der Telematikinfrastruktur sind ebenso kontinuierlich Anpassungen bei den Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur notwendig.
Ist dazu eine Aktualisierung der Software (Software-Update) beim Hersteller bzw. Anbieter notwendig, muss diese ebenfalls ein Zulassungs- oder Bestätigungsverfahren bei der gematik durchlaufen, bevor diese eingesetzt werden darf.