Hinweis: Das eGK-Ersatzverfahren sollte nur bei techn. Defekten der eGK oder der Hardware durchgeführt werden!
Um für einen Patienten das manuelle Ersatzverfahren zu erfassen, wenn z.B. die vorliegende Versichertenkarte aus technischen Gründen nicht eingelesen werden kann, aktivieren Sie im Patientenblatt im Register Krankenkasse die Checkbox Manuelles Ersatzverfahren und tragen das Datum der Erfassung ein. Die Checkbox eGK wird automatisch aktiviert.
Die Daten der Versichertenkarte, wie z.B. Vers.-Ende, Vers.Beginn und Versicherungsnummer des Patienten, müssen manuell erfasst werden.