Vereinfachtes Verfahren
EBZ

Kontakt aufnehmen

In LinuDent sind sämtliche elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für LE, KBO, KBR und PAR integriert. Anträge für Leistungen aus allen Bereichen können so effizienter bearbeitet werden.

Vorteile
für Ihre Praxis


  • Mehrwert für die Patientenversorgung
  • Sicherer, schneller E-Mail-Versand via KIM direkt aus LinuDent
  • Genehmigung durch die Kassen viel schneller möglich
  • Rückmeldung der Kassen ebenfalls über KIM direkt in LinuDent
  • Verarbeitung der Daten direkt in der LinuDent-Patientenkartei
  • Digitale Archivierung

Vorteile
für Ihre Patientinnen und Patienten


  • Im Anschluss an die Entscheidung zur Behandlung unmittelbare Antragstellung durch die Praxis bei der Krankenkasse
  • Gang zur Geschäftsstelle der Kasse oder zum Briefkasten entfällt
  • Genehmigung durch die Kasse viel schneller möglich
  • Frühzeitige Terminplanung über die gesamte Behandlungsdauer
  • Einleitung erster Therapieschritte schon nach kürzester Zeit, da der Postweg entfällt
  • Informationen von der Kasse an den Versicherten über die Höhe der Kostenübernahme

EBZ
Welche Voraussetzungen sind notwendig?


  • Bestellung des E-Health-Pakets
  • Anschluss an die Telematikinfrastruktur
    • eHBA
    • KIM-Anbindung mit mindestens einer KIM-Mail-Adresse

Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren
FAQ's – alle weiteren Informationen im Überblick:

Wann startet das EBZ?

Schon seit Juli 2022 sind alle LinuDent Zahnarztpraxen EBZ-ready. Am 01.01.2023 ist Stichtag. Ab diesem Zeitpunkt können Behandlungspläne ausschließlich in elektronischer Form an die Krankenkassen übermittelt werden.

Im Dezember Update wird auch noch der Bereich PAR mit EBZ Funktion ausgestattet.

Wie hoch ist der Zuschuss der KZVen zu den EBZ-Modulen?

EBZ-Modul: Pauschale in €

ZE: 417,00

KFO: 348,00

PAR: 185,00

KG/KB: 92,00

Den Zuschuss beantragen Sie bei Ihrer zuständigen KZV. Die Vorlage einer Rechnung als Nachweis ist dabei nicht erforderlich.

Ändert sich etwas an der Abrechnung?

Nein, an der Abrechnung ändert sich nichts.