ePA – Die elektronische Patientenakte
Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten auf Wunsch eine ePA in Form einer App zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass der Zugang zur ePA über das Praxisverwaltungssystem möglich sein muss.

Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten auf Wunsch eine ePA in Form einer App zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass der Zugang zur ePA über das Praxisverwaltungssystem möglich sein muss.