Informations Austausch von Gesundheitsdaten
ePA

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Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten auf Wunsch eine ePA in Form einer App zur Verfügung. Mit LinuDent können Sie nach Erhalt der entsprechenden Berechtigung vom Patienten auf die dort gespeicherten Gesundheitsdaten zugreifen.

Verbesserte Patientenversorgung Vorteile der ePA

Die ePA ist ein sicherer, papierloser Speicher für die Gesundheitsdaten von Patienten. Diese berechtigten Ärzte und Gesundheitsdienstleister dazu Dokumente hochzuladen und zu medizinischen Zwecken zu sichten. Ziel ist ein effizienter Informationsaustausch von Befunden, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Medikationspläne zwischen verschiedenen Akteuren. In der persönlichen ePA können Patienten die bislang an verschiedenen Orten vorliegenden Dokumente zentral an einer Stelle digital zusammenführen, verwalten und für die Behandlung verfügbar machen. Auch das elektronische Zahnbonusheft kann über die ePA geführt werden.

Die elektronische Patientenakte
FAQ's – alle weiteren Informationen im Überblick:

Was ist eine elektronische Patientenakte?

Die ePA ist ein geschützter Speicher für Gesundheitsdaten und medizinische Dokumente. In der ePA (elektronische Patientenakte) haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, patientenbezogene Dokumente digital hochzuladen und diese zu verwalten. Die Neuerung gilt ausschließlich für gesetzlich Versicherte und greift nicht bei Privatpatienten.

Die Nutzung der ePA ist für GKV-Versicherte freiwillig.

Wie wird die elektronische Patientenakte genutzt?

Die Versicherten können die ePA über das Smartphone nutzen. Dafür stellen die Krankenkassen jeweils die entsprechenden Apps zur Verfügung. Mithilfe der Krankenkassen-App richtet sich der Versicherte selbst ein Aktenkonto für die ePA bei einem Provider ein.

(Zahn-) Ärzte sind nicht berechtigt, ein ePA-Aktenkonto für Versicherte anzulegen.

Der Versicherte teilt i.d.R. der Praxis mit, falls er sich ein ePA-Aktenkonto angelegt hat bzw. müssen die Praxen selbst aktiv bei den Patienten nachfragen, ob eine elektronische Patientenakte vorhanden ist.