Was ist das Notfalldaten-Management?
Unter dem Begriff Notfalldaten-Management (NFDM) ist das Handling von Informationen zu verstehen, die auf der eGK des Versicherten abgelegt werden und in der Notfallversorgung des Versicherten zur Anwendung kommen.
Beim Notfalldaten-Management handelt es sich um eine freiwillige medizinische Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI).
Voraussetzung für die Nutzung der Fachanwendung NFDM ist eine vom Versicherten gegebene Einwilligung.
Auf dem Speicherchip der eGK werden auf Wunsch des Patienten ein „Notfalldatensatz“ und ein Datensatz „Persönliche Erklärung“ (DPE) abgelegt.
Die Erstanlage des NFD sollte am besten durch den Hausarzt erfolgen, da in dessen Praxisverwaltungssystem die notfallrelevanten medizinischen Daten meist umfassend vorliegen.
Der „Notfalldatensatz“ enthält unter anderem Informationen zu chronischen Krankheiten, regelmäßig eingenommenen Medikamenten sowie Allergien und Unverträglichkeiten des Patienten.
Beim Datensatz „Persönliche Erklärungen“ handelt es sich um Angaben zum Aufbewahrungsort von Willenserklärungen wie Organspendeausweis, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Das erleichtert den Zugang zu diesen Dokumenten, falls der Patient nicht ansprechbar ist. Durch die in den Erklärungen enthaltenen Informationen können Behandlungsentscheidungen im Sinne des Patienten getroffen werden.