Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind niedergelassene Zahnärzte und Ärzte ab 01.10.2021 verpflichtet, eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAu) an den Kostenträger zu übermitteln. Dies erfolgt ausschließlich über KIM, den TI-Kommunikationsstandard.
Das benötigen Sie, um KIM in Ihrer Praxis nutzen zu können:
- Eine registrierte KIM E-Mail-Adresse bei einem KIM-Fachdienst
Information und Bestellung unter: KIM – Kommunikation im Medizinwesen | LinuDent
- LinuDent Modul "E-Health Paket 1.0" für die KIM-Anwendungen
Zum Bestell-Formular: 210622_LD_Faxformular_ePA.pdf
- Einen eHBA Generation 2
Information und Bestellung unter: Die SMC-B Karte | LinuDent | LinuDent