Nächster Pflichttermin der Telematikinfrastruktur – 01. Oktober 2021

  Aktuelles aus der LinuDent-Welt
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KIM – Kommunikation im Medizinwesen

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind niedergelassene Zahnärzte und Ärzte ab 01.10.2021 verpflichtet, eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAu) an den Kostenträger zu übermitteln. Dies erfolgt ausschließlich über KIM, den TI-Kommunikationsstandard.

 

Das benötigen Sie, um KIM in Ihrer Praxis nutzen zu können:

 

 

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