Jetzt SMC-B Karte beantragen – Neues Antragsverfahren ab 1. Oktober 2020!

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Im Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), welches am 18.09.2020 vom Bundesrat gebilligt wurde und somit voraussichtlich am 01.10.2020 in Kraft tritt, gibt es neben diversen neuen gesetzlichen Regelungen auch eine Änderung bezüglich der Beantragung der SMC-B Karte (Institutionskarte). Ab Oktober darf die zuständige KZV die SMC-B Karte nur noch ausgeben, wenn der Antragsteller bereits einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) von der zuständigen Zahnärztekammer erhalten hat.

Sollten Sie demnächst eine SMC-B Karte für eine TI-Installation oder ein mobiles E-Health Kartenterminal benötigen, empfehlen wir Ihnen diese noch im September zu bestellen, sofern Ihnen kein eHBA vorliegt.

Durch das ab Oktober geänderte Antragsverfahren kann sich die Ausgabe der SMC-B Karte verzögern!


Jetzt und hier den eHBA und die SMC-B Karte beantragen: https://www.linudent.de/smc-b/

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