Wichtige Information: Wechsel auf den neuen Heilberufsausweis bis Jahresende

  LinuDent
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Zum Jahresende müssen alle Zahnärztinnen und Zahnärzte ihren bisherigen Heilberufsausweis (eHBA) gegen den neuen eHBA 2.1 austauschen. Nur mit diesem können Sie weiterhin Anwendungen der TI wie eAU, eRezept oder ePA nutzen.

Der neue Ausweis wird im Praxisalltag zur Authentifizierung und Signatur verwendet:

Elektronische Patientenakte (ePA)

  • Zahnärzte müssen sich mit ihrem eHBA authentifizieren, um Zugriff auf die ePA eines Patienten zu bekommen.
  • Hier dient der eHBA als elektronischer Identitätsnachweis, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen auf sensible Gesundheitsdaten zugreifen können.

Telematikinfrastruktur (TI)

  • Bei allen Diensten der TI, z. B. für den sicheren Austausch von eRezept oder eAU, wird die Authentifizierung über den eHBA durchgeführt.
  • Damit wird gewährleistet, dass nur tatsächlich autorisierte Heilberufler diese Aktionen durchführen können.

Elektronische Signaturen

  • Der eHBA kann auch zur qualifizierten elektronischen Signatur (QES) genutzt werden.
  • Damit wird die Authentizität von Dokumenten, z. B. elektronischen Arztbriefen oder eRezepten sichergestellt.

Damit Sie den neuen Ausweis reibungslos in Betrieb nehmen können, haben wir für Sie eine Kurzanleitung in der LinuDent Infobox und ein Hilfevideo vorbereitet. Nutzen Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Aktivierung des eHBA in LinuDent.

Beantragen Sie Ihren neuen eHBA 2.1 frühzeitig, um einen unterbrechungsfreien Praxisbetrieb sicherzustellen.

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