Neue IT-Sicherheitsrichtlinien der KZBV für Zahnarztpraxen

  Aktuelles aus der LinuDent-Welt
+
Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KZBV fußt im Kern auf den Rechtsgrundlagen und Vorgaben der gematik und anderer Vorgaben, wie bspw. auch aus dem Bereich Datenschutz/DSGVO und fasst somit viele unterschiedliche Anforderungen in einem Papier auf einen Blick zusammen.

 

Ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen der RICHTLINIE NACH § 75B SGB V ÜBER DIE ANFORDERUNGEN ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER IT-SICHERHEIT und weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der KZBV: KZBV IT-Sicherheitsrichtlinie.

PHARMATECHNIK stellt in allen IT-Fragen grundsätzlich ausnahmslos das Thema Datenschutz und Sicherheit in den Vordergrund. Aus diesem Grund hat sich PHARMATECHNIK im Jahr 2018 entschlossen, den Rollout der Telematik-Infrastruktur für alle Bestandskunden mit eigenem Personal und auch vertraglich direkt und ohne Subunternehmer durchzuführen und dann auch im Tagesbetrieb zu betreiben und zu supporten.

PHARMATECHNIK übernimmt in definierten Bereichen Aufgaben und damit Umsetzungsverantwortung im Rahmen der Telematik-Infrastruktur -Verträge. Für alle nicht ausdrücklich durch mit PHARMATECHNIK abgeschlossenen Verträge und daraus resultierendem Leistungsanspruch obliegt die Verantwortung für die IT-Sicherheit bei dem jeweiligen Betriebs-Inhaber selbst. Dies umfasst regelmäßig die sichere Systemumgebung, den sicheren Internetzugang, die Unterweisung von Mitarbeitern, den physikalischen Zugriffsschutz, usw.

PHARMATECHNIK unterstützt Sie jederzeit bei der Umsetzung und Einhaltung dieser Vorgaben, dies jedoch auch immer klar abgegrenzt im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen. Für alle anderen Themen empfehlen wir regionale Partnerunternehmen, welche sich bspw. auf das Handlungsfeld der Systemumgebung (z.B. Netzwerk, WLAN, Internet, Firewall, usw.) spezialisiert haben. Diese Partnerunternehmen werden Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

 

Zurück