Übergangsregelung für die eAU

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Zahnarztpraxen und Arztpraxen sollen ab 01.10.2021 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg über KIM an die jeweilige Krankenkasse übermitteln.

Die KZBV hat mit dem GKV-Spitzenverband nun eine Übergangsregelung vereinbart. Bis zum 31.12.2021 können Praxen, die noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen für die eAU verfügen, wie bisher den Vordruck Muster 1 nutzen und den Versicherten mitgeben.


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