PKV Kommentar

  Pressemeldung
Ende Oktober wurde von dem PKV-Verband der GOZ Kommentar veröffentlicht

Die privaten Versicherungen orientieren sich bei der Leistungserstattung am PKV Kommentar. Dieser bildet einen großen Interessenkonflikt zur GOZ Kommentierung der BZÄK und auch zum Katalog der gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnenden Leistungen.

Die PKV sind profitmaximierende Unternehmen und müssen wirtschaftliche Erfolge aufweisen. Somit stehen für die privaten Versicherungen die Kosten an erster Stelle und nicht die Behandlungsergebnisse.Sie als Zahnarzt und Ihre Abrechnungshelferin befinden sich nun in einer Problemsituation. Honorieren Sie Ihre Leistungen entsprechend der GOZ lt. BZÄK oder nach der PKV Kommentierung?Ärger ist vorprogrammiert, wenn der Patient mit einem Schreiben seiner PKV in die Praxis kommt, in der die Erstattung von Leistungen abgelehnt wird.Rechnen Sie nach dem PKV Kommentar ab, um dem Patienten eine Erstattung zu erleichtern, erhalten Sie weniger Honorar und die analoge Abrechnung wird damit zunichte gemacht. In Ihrem Interesse ist eine gute, qualitätsbewusste Behandlung und Honorierung auf Grundlage der GOZ nach Aufwand, Umstand und Schwierigkeit zu erbringen. Klären Sie Ihre Patienten auf und verweisen Sie auf die BZÄK GOZ Kommentierung.Im PKV Kommentar sind viele Punkte unhaltbar. Diesbezüglich ist noch viel Streitpotential vorhanden und es wird noch einige Disskussionen geben, nicht nur in Abstimmungsverhandlungen mit der Bundeszahnärztekammer.

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